AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


 
Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil; sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- und ähnlichen Bedingungen des Kunden: Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
I.
Verkaufsbedingungen
1.


Abnahme und Abnahmeverzug
Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Unternehmer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Unternehmers, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Unternehmer 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) abzunehmen, soweit dies zumutbar ist. 
2. Mängelansprüche
2.1
Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist bei gebrauchten Gegenständen und wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Jahr, im übrigen zwei Jahre. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen mangelhafter Baumaterialien, die für ein Grundstück oder Gebäude wesentlich und mit diesem fest verbunden sind und beim Unternehmerrückgriff aus Anlass eines Verbrauchsgüterkaufes. 
2.2 Der Kunde kann bei einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Unternehmer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Unternehmer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. 
2.3
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
2.4
Werden vom Kunden Mängelansprüche geltend gemacht, muß er den Erwerb des Kaufgegenstandes durch Vorlage der Rechnung oder auf andere geeignete Weise nachweisen. Es ist eine ausführliche Fehlerbeschreibung beizulegen.
2.5
Wurde ein Fehler durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung verursacht, erlischt unsere Gewährleistungspflicht. Dieses gilt insbesondere, wenn nicht den Originalspezifikationen entsprechende Zubehörteile eingebaut wurden, oder nicht Originalspezifikationen entsprechendes Verbrauchsmaterial (z.B. Toner oder Tinte) verwerndet wurde.
2.6
Unsere Gewährleistungspflicht erlischt auch, bei Schäden durch nicht sachgemäßen Einbau von elektronischen Bauteilen. Z.B. Arbeiten mit Speichermodulen an nicht geerdeten Arbeitsplätzen oder Beschädigung von Prozessoren durch unsachgemäße Kühlermontage.
II.
Leistungs- und Reparaturbedingungen
1.
Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
1.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
1.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt; 
1.3 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde; 
1.4
die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind. 
2. Bauleistungen werden insgesamt nach Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) erbracht. 
3. Mängelansprüche
3.1 Für Mängelansprüche, die nicht auf Bauleistungen an Gebäuden oder Grundstücken beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist, im übrigen zwei Jahre.
3.2
Der Unternehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt der Unternehmer ein neues Werk her, kann er vom Kunden die Herausgabe des mangelhaften Werkes und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen. 
3.3
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Unternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Unternehmer von der Mängelhaftung befreit. Dem Kunden ist bekannt, daß der
Unternehmer eine externe Datensicherung vor Arbeitsaufnahme voraussetzt. 
3.4
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder nach seiner Wahl die Vergütung mindern. 
4. Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers an beweglichen Sachen 
4.1
Dem Unternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem im Besitz des Unternehmers befindlichen Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind. 
4.2
Wird der Gegenstand vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung abgeholt, kann der Unternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens nach drei Monaten, entfällt eine weitere Aufbewahrungspflicht und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Unternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
4.3
Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Unternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten. 
III.
Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe
1. Preise und Zahlungsbedingungen
1.1
Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Unternehmers einschließlich Mehrwertsteuer (sofern Brutto ausgewählt wurde).
1.2
Sofern die Lieferung nicht per Barnachnahme oder gegen Vorkasse erfolgte, sind alle Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.
1.3
Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Ist unsicher, ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache.
2.
Eigentumsvorbehalt 
Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag vom Kunden geschuldeten Zahlungen Eigentum des Unternehmers. Gleiches gilt für Gegenstände, die der Unternehmer im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen liefert, soweit diese Gegenstände nicht durch Einbau wesentliche Bestandteile einer nicht dem Unternehmer gehörenden Sache werden. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Unternehmer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn eine Reparatur durch den Unternehmer unzumutbar verzögert wird (es ist zu bedenken, dass auch der Unternehmer die defekte Ware zum Hersteller senden muss, daher beträgt diese Frist mindestens vier Wochen) oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Übertragung von Besitz oder Eigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Unternehmers bereits jetzt an den Unternehmer abgetreten werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Unternehmer nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde. Bei Teilzahlungsgeschäften kann der Unternehmer den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Kunde trotz zweiwöchiger Zahlungsfrist mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens mit 10 % des Gesamtteilzahlungspreises (bei einer Abzahlungsdauer von über drei Jahren mindestens 5 %) im Verzug ist. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde dem Unternehmer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware während
der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. Der Unternehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. 
3. Nacherfüllung, Rücktritt
3.1
Liefert der Unternehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache oder stellt er ein neues Werk her, so kann er vom Kunden die mangelhafte Sache oder das mangelhafte Werk herausverlangen und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen fordern. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mangelhaftigkeit der Sache oder des Werks an.
3.2
Bei Rücktritt sind Unternehmer und Kunde verpflichtet, sich die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes gilt III. 3.1 Satz 2 entsprechend.
4. Haftungsausschlüsse
4.1
Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde durch Beschädigung, falschen Anschluss, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe verursacht hat oder die durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag oder Verschleiß, Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch, Verschmutzung, außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden oder Mängel, die der Kunde nicht unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen angezeigt hat. Darüber hinaus sind bei Produkten der Unterhaltungselektronik von jeglicher Haftung ausgeschlossen:
Mängel, die durch schlechte Empfangsqualität, ungünstige oder nachträglich geänderte Empfangsbedingungen, mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs oder Betriebs durch äußere Einflüsse, vom Kunden eingelegte ungeeignete oder mangelhafte Batterien, verschmutzte Magnetköpfe oder die unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln bedingt sind. 
4.2
Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
 
Widerrufsbelehrung
4.3
Das gesetzliche Rückgaberecht im Fernabsatz gewähren wir nur für natürliche Personen. Dennoch ausgeschlossen ist es für alle Rechtsgeschäfte mit natürlichen Personen die ihrer gewerblichen oder ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden. Diese Kunden sind an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn sie die Waren innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt auf unsere Kosten (Warenwert über Euro 40,-) und Gefahr zurücksenden. Ist die Ware nicht paketversandfähig, reicht ein entsprechendes schriftliches Rücknahmeverlangen per Brief oder Fax ohne Angabe von Gründen innerhalb der Frist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Backauf Computer GmbH, Steindamm 6, 25337 Elmshorn.
4.4
Wir können nur Ware im Originalzustand annehmen, insbesondere nehmen wir keine Ware zurück, bei der ein Softwaresiegel oder Lizenzsiegel aufgebrochen ist oder wenn das Siegel der gegen elektrostatische Aufladung schützenden Folienverpackung des Hardwareprodukts (bestückte Leiterplatten wie Grafikkarten, DVD_Beschleuniger, etc.) beschädigt wurde.
4.5
Unfrei eingesandte Rücksendungen können wir leider nicht annehmen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Ihnen die dafür anfallenden Kosten zu belasten, oder die Annahme zu verweigern. Dieses gilt auch für Rücksendungen im Bezug auf das Rückgaberecht im Fernabsatz (siehe auch 4.3). Wir werden Ihnen die Portokosten, zusammen mit dem Kaufpreis (unter Berücksichtigung der Einschränkungen von 4.6 und 4.7) umgehen auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen. Rücksendekosten, die über dem Tarif der Deutschen Post AG liegen, können wir nicht erstatten.
4.6
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio-Video-Aufzeichnungen (z.B. CDs, DVDs) oder Software, die von Ihnen entsiegelt wurde, ferner nicht bei Produkten, die nach Ihrer Kundenspezifikation angefertigt wurden (z.B. bestimmte Hardware-Konfigurationen unter Verwendung spezieller Speicherbausteine oder bestimmte Anschlußkonfigurationen wie Video-in, Video-out, DVI, etc. außerhalb des Standardsortiments), Dienstleistungen, angepasste Software und Leistungen, die Ihnen Online (z.B. Software zum Download) übermittelt wurden. Produkte die Sie als Bundle erworben haben, können nur komplett retourniert werden. 
4.7
Bei wesentlichen Verschlechterungen (z.B. Verschmutzung, zerrissene Seiten, Gebrauchsspuren am Produkt, der Verpackung oder dem Zubehör) behalten wir uns ausdrücklich vor, Ersatz zu verlangen. Die Rückgabe hat in der unbeschädigten Originalverpackung zu erfolgen. Auch der Wert der Gebrauchsüberlassung, z.B. die Nutzung eines Produkts bis zur Rücksendung ist zu vergüten. Dies kann in der Regel Ihre Verpflichtung zur Zahlung des vollen Kaufpreises begründen, besonders bei allen Verbrauchsmaterialen wie z.B. bei Tinte, Toner, Papier, Akkus und Speichermedien. Ersatzanspruche machen wir auch bei PC Einzelkomponenten mindestens in der Höhe des Preisverfalls geltend. Dieses gilt z.B. für Festplatten, Speichermodule und Prozessoren, da diese einem starken Preisverfall unterliegen. Dies gilt auch bei Verlust. Bewahren Sie alle Nachweise über Ihren ordnungsgemäßen Rückversand auf. 
5. Lieferung
5.1 Die bestellten Artikel werden durch einen vom auszuwählenden Zustelldienst verschickt.
5.2 Die Gefahrenübergabe erfolgt mit Übergabe der Sendung an den Besteller.
5.3 Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird durch uns eine Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung auf dem Transportweg abgeschlossen.
6. Datenschutz
Alle an uns übermittelte Daten werden nur zum Zweck der Bestellabwicklung durch uns gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Der Kunde ist jederzeit zum Widerruf berechtigt.
7. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel - und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Unternehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.